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Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen

Haftpflichtversicherung für Betreiber

 
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage installieren, haben Sie die Pflicht dafür zu sorgen, dass
die Anlage für Dritte keine Gefahr darstellt. Dabei haften Sie nicht nur  wenn sich Teile der
Anlage lösen und herunterfallen, sonder auch für die Einspeisung des Stroms in das Netz.
 
Häufig befindet sich die Photovoltaikanlage auf einem fremden gemieteten Dach.
Sollten auf dem Dach durch Ihre Anlagen Schäden entstehen, könnten Sie auch dafür haftpflichtig
gemacht werden.
 
Wirkungsvollen Schutz von finanziellen Verlusten bietet die spezielle Haftpflichtversicherung
für Betreiber der Photovoltakanlagen.
 
Was ist in der Haftpflichtversicherung versichert?


 
Eine Haftpflichtversicherung für Betreiber der Photovolataikanlagen ersetzt berechtigte Schäden Dritter.
Sollten die Ansprüche nicht berechtigt sein, wird die Versicherung diese auch ablehnen.
 
Im Klartext heißt es:
 
Behauptet der Energieversorger zum Beispiel, dass ein Schaden durch die Einspeisung ihrer
Anlage entstanden ist, bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden, wenn die Behauptung stimmt.
Sollte sich aber rausstellen, dass die Behauptung nicht stimmt, wird die Versicherung den Schaden ablehnen. Sie müssen dabei nichts tun, lediglich den Schaden bei der Versicherung anzeigen.
 
Somit ist eine Haftpflichtversicherung für einen Betreiber unverzichtbar..
 
 
 
Die Leistungen sind verkürzt und nur auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich
ist der Wortlaut in den Versicherungsbedingungen der Condor Versicherungsgruppe.
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