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Photovoltaik Versicherung

Was ist in der Photovoltaik-Versicherung enthalten?


 
Bei der  Photovoltaik-Versicherung handelt es sich um eine Elektronikversicherung mit einer
Allgefahrendeckung.
 
Allgefahrendeckung bedeutet, dass alle unvorhergesehenen Gefahren die zur Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Anlage führen mitversichert sind, es sei denn, die sind ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen.
 
Versichert ist die
komplette Photovoltaikanlage, insbesondere bestehend aus:
 
Kollektoren
Wechselrichter
Unterkonstruktion
Verkabelung
sonstige Peripheriegeräte
 
Versichert ist die
Allgefahrendeckung , insbesondere:
 
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Schwelen, Glimmen, Glühen, Sengen
Diebstahl, Vorsatz Dritter, Sabotage, Tierverbiss,  Vandalismus, innere Unruhen
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
Höhere Gewalt wie Sturm, Hagel, Frost, Erdbeben, Schneedruck
Wasser, Feuchtigkeit, Hochwasser, Überschwemmung
Konstruktionsfehler, Materialfehler, Ausführungsfehler
Sonstige unvorhergesehene eintretende Schäden
 
 
 
Die Leistungen sind verkürzt und nur auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich
ist der Wortlaut in den Versicherungsbedingungen der Condor Versicherungsgruppe.
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