Vorsorgen mit staatlicher Hilfe.
Eine Riesterrente ist eine besondere Form einer Rentenversicherung. Zahlt man einen bestimmten Teil seines Einkommens ( 4% vom rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen) in eine Riesterrente ein, bekommt man satte Zulagen vom Staat dazu.
Die Höhe der staatlichen Zulagen ist gesetzlich geregelt:
Als Voraussetzung muss man unmittelbar oder mittelbar zum zulagenberechtigten Personenkreis gehören. Die eingezahlten Beiträge so wie die stattlichen Zulagen werden angesammelt und verzins. Am Ende der Laufzeit erhält man eine aus dem angesammelten Kapital eine lebenslange Rente. Aber auch eine Teilauszahlung des Kapitals ist bis zu 30% bei Rentenbeginn möglich.
Der unmittelbar zulagenberechtigter Personenkreis ist sehr groß. Die Riesterförderung kann fast jeder bekommen. Ob Sie zum Personenkreis gehören, ermitteln wir ganz individuell nach Ihrer aktuellen Situation.
Der jährliche Mindestbeitrag (Sockelbeitrag) liegt bei 60 EUR. Der jährliche Höchstbeitrag ist 2.100 EUR.
Die Riesterrente soll zu reinen Altersvorsorge dienen. Der Riesterrentenvertrag kann daher nicht abgetreten oder verpfändet werden.
Die Informationen zu der Riesterrente sind hier natürlich sehr verkürzt dargestellt. Sprechen Sie uns einfach an, in einem persönlichen Gespräch gehen wir detailliert auf Ihre Situation ein und berechnen Ihnen genau Ihren persönlichen Förderbetrag, erstellen Ihnen persönliche Vorschläge und helfen Ihnen bei der Beantragung der Förderung.
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