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Text zur Beschreibung der Berufsunfähigkeitsversicherung

"Was soll mir denn schon passieren?"

Wenn Ihre Gesundheit einmal streikt!
 
In dem Diagramm auf der linken Seite sehen Sie die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Nicht einmal 11% der Fälle sind auf einen Unfall zurückzuführen. 89% aller Berufsunfähigen können Ihren Beruf wegen einer Erkrankung nicht mehr ausüben. Interessant ist hierbei auch der Anteil der Nervenkrankheiten von allein 23,45 %, der meistens unterschätz wird. Und von einem Unfall oder einer Krankheit kann sich niemand freisprechen!
 
Berufsunfähigkeit wird nicht nur durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall ausgelöst!
Alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Beruf und im privaten Leben können Ihre Arbeitskraft gefährden und zu einer Berufsunfähigkeit führen. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, falls Ihr Einkommen wegen Krankheit oder Unfall wegfällt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie also vor einem existenzbedrohenden Risiko und ist neben der privaten Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
 
"Aber ich bekomme doch bestimmt eine Rente vom Staat, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?"
 
Für alle Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung die nach 1961 geboren sind gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Diese wurde durch die zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.  "Teilweise erwerbsgemindert" ist, wer noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich; "voll erwerbsgemindert" ist, wer nur noch bis zu 3 Stunden täglich, irgendeine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt  ausüben kann. Ihr bisheriger Beruf, Ihre Qualifikation, Ihr soziales Ansehen und Ihr Einkommen bleiben für die Anspruchsprüfung völlig unberücksichtigt - dies nennt man abstrakte Verweisbarkeit. Konkret bedeutet das, dass z. B. ein Dipl.-Ingenieur im Maschinenbau auf eine Tätigkeit als Bürogehilfe verwiesen werden kann.
 
Das Ihre Erwerbsminderungsrente, sofern generell ein Anspruch besteht, nicht ausreicht um Ihren jetzigen Lebensstandard aufrecht zu halten, können Sie selbst ganz einfach nachvollziehen:  Ihrer aktuellen Renteninformation können Sie entnehmen, wie hoch Ihr derzeitiger Anspruch bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung im gesetzlichen Sinne wäre.
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