![]() ![]() DienstunfähigkeitsklauselWichtig ist die spezielle Absicherung! Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte/innen. Als Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe und auch als Beamter auf Lebenszeit werden Sie bei einer Minderung Ihrer Arbeitskraft aus gesundheitlichen - körperlichen oder psychischen - Beeinträchtigungen dienstunfähig. Dienstunfähigkeit liegt auch vor, wenn Sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst tun können und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb weiterer sechs Monate voll arbeitsfähig werden. Nur wenn Sie Beamter im Vollzugsdienst oder Soldat sind, gelten für Sie längere Fristen. Die Entscheidung, ob Sie dienstunfähig sind, trifft ausschließlich Ihr Dienstherr. Daher ist es umso wichtiger, dass der Versicherer sich bei der Leistungsprüfung der Entscheidung Ihres Dienstherrn unterwirft. Denn Sie als Beamter können auch aufgrund einer Erkrankung in den Ruhestand versetzt werden, die bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel, keine Leistung auslösen würde. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn der Grad der festgestellten Berufsunfähigkeit bei weniger als 50% liegt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet trotzdem! Kurz gesagt: Wenn Sie Ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr leisten können, werden Sie in den Ruhestand entlassen. Sofern Sie bereits Beamter auf Lebenszeit sind, erhalten Sie eine Grundversorgung über Ihren Dienstherrn, die in den Anfangsjahren ca. 1.300,- € bis 1.400,- € beträgt. Sind Sie Beamte/r auf Widerruf oder Beamte/r auf Probe, werden Sie bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen, und ohne Ansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn zu haben, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Es greift also für Sie das gesetzliche Rentenversicherungssystem mit der unzureichenden Erwerbsminderungsrente! Momentan verfügen nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer entsprechenden Dienstunfähigkeitsklausel. Zudem gibt es verschiedene Formulierungen der Klausel mit enormen Leistungsunterschieden bezüglich der zeitlichen Leistungsdauer, Nachprüfungsvereinbarungen, etc. Sollte die Dienstunfähigkeitsklausel in Ihrem Bedingungswerk ganz fehlen, erhalten Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit, die keine Berufsunfähigkeit von 50% auslöst, keine Leistungen aus Ihrem privaten Vorsorgevertrag. Lassen Sie sich von uns beraten oder fordern Sie direkt einen Vorschlag für Ihre optimale Absicherung an. ![]() |